Entwurf für grundsätzliche Reformpunkte der Politik

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Version vom 16. Juni 2022, 08:10 Uhr von Wikoli (Diskussion | Beiträge)
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Einleitung

Der folgende Text beschreibt einen Lösungsvorschlag im Sinne der sozialen Dreigliederung.

Das Problem (Hintergrund)

Wie könnte man – oder besser gesagt: wie müsste man – die Politik reformieren, um eine Gesundung zu bewirken? Die negativen Seiten der heutigen Politik bzw. Staatswesen sind den meisten Menschen bekannt: Korruption, Vetternwirtschaft, Bürokratie, Abgehobenheit vom Volkswille, etc.

Kann man das, was man heute unter „Politik“ versteht und so ziemlich das ganze Staatswesen erfasst, überhaupt reformieren?

Wir finden: Ja! Die Gedankenimpulse von Rudolf Steiner zur sozialen Dreigliederung geben uns Leitlinien zum Verständnis der modernen Gesellschaft und wie auf eine Lösung der Probleme hingearbeitet werden muss. (Es ist deshalb ein „MUSS“, weil grundlegende Kräfte bzw. Prozesse in der Gesellschaft wirken, nach denen wir die staatlichen Institutionen anpassen – ansonsten es zu immer neuen Krisen führt.)

Es sind vorläufige Ideen für eine Reform. Wir hoffen, dass sie zur Diskussion anregen.

Die Reformpunkte (Entwurf)

  1. Die zukünftigen Parlamentarier entscheiden ausschließlich über grundlegende Regelungen und Gesetze, für die kein Spezial- oder Expertenwissen nötig ist.
  2. Sie werden nach dem Zufallsprinzip aus dem wählbaren Anteil der Bevölkerung ausgelost. Die Annahme erfolgt freiwillig.
  3. Durch das Losverfahren erübrigen sich Wahlen. Die Amtszeit ist auf 4 Jahre befristet.
  4. Die Gesetze enthalten nur Inhalte, die alle Menschen betreffen. Die Anwendung auf den konkreten Einzelfall obliegt den Gerichten.
  5. Die Gerichte sind sowohl vom Parlament als auch von der Wirtschaft unabhängig. Die Richter kommen aus Berufen des Geisteslebens, sie werden von Organisationen, die auch dem Geistesleben angehören, für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren berufen und kehren nach Ablauf dieser Zeit in ihre eigentlichen Berufe zurück. Ihnen werden juristisch ausgebildete Beamte beratend zur Seite gestellt. Die Bestellung dieser Beamten erfolgt ebenfalls durch eine Organisation des Geisteslebens.
  6. Aus den bestellten Richtern kann ein beklagter Bürger sich den Richter seines Vertrauens auswählen.

Erläuterungen zum Verständnis

Zu den obigen Reformvorschlägen hatten wir auch eine Einleitung erarbeitet, welche das Verständnis für die gemachten Vorschläge bereiten soll. Also, eigentlich müsste man zuerst die folgende Einleitung lesen!

Das 1. Gebiet: Das Rechtsleben

Der Staat gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl für das Geistesleben als auch für das Wirtschaftsleben vor und sorgt dafür, dass sie umgesetzt werden. Alle Regelungen, Gesetze, Verordnungen etc. beschränken sich inhaltlich auf die Verhältnisse von Mensch zu Mensch. Diese Regelungen betreffen mindestens zwei, potenziell aber alle Personen. Das leitende Prinzip ist die Gleichheit aller Menschen. Alle anderen Bereiche bleiben unabhängig und frei von staatlichen Eingriffen. Angelegenheiten, welche die individuellen Bedürfnisse, Vorlieben und Fähigkeiten betreffen, gehören nicht in diesen Bereich.

Das 2. Gebiet: Das Geistesleben

Alle Bereiche des Geisteslebens beruhen auf der individuellen Freiheit des Einzelnen und sind aus der Politik auszugliedern. Das betrifft wissenschaftliche, technologische, religiöse und kulturelle Inhalte. Der Staat darf nicht als Eigentümer oder Geldgeber im freien Geistesleben auftreten. Solche Anlagen oder Vermögen werden an geeignete, unabhängige Institutionen übertragen.

Das 3. Gebiet: Das Wirtschaftsleben

Das Wirtschaftsleben ist geprägt durch Zusammenarbeit bei der Erzeugung von Waren und Dienstleistungen. Beim Tausch der Waren und Dienstleistungen kommt die Gegenseitigkeit als wesentliches Merkmal zum Vorschein. Wer viel leistet, kann viel (Gegen-) Leistung bekommen. Die Grundlagen des Wirtschaftens sind neben der Arbeit und Intelligenz (d.h. die Fähigkeiten der Arbeitenden) vor allem die natürlichen Ressourcen. Das Rechtsleben kann Rahmenbedingungen für das Wirtschaftsleben festlegen (Arbeitszeiten, Urlaubstage, Umgang mit Kapital, Zins und den natürlichen Ressourcen etc.), aber es darf nicht als Käufer, Eigentümer oder Produzent in Erscheinung treten. Das Festlegen von Preisen oder das Lenken von Konsumverhalten ist nicht erlaubt.