Soziale Dreigliederung - politische Lösungsvorschläge

Aus AnthroWorld

Einleitung

Die soziale Dreigliederung ist eine real existierende, auf wissenschaftlicher Basis für jeden Menschen überprüfbare Tatsache. Sie wird unter Soziale Dreigliederung - wissenschaftliche Fakten dargestellt. Als Resultat dieser Erkenntnis folgt naturgemäss, dass wir mit diesem neuen Wissen Veränderungen im gesellschaftlichen Leben vornehmen wollen, um z.B. zukünftige Krisen verhindern zu können. Solche "politischen" Lösungsvorschläge werden hier besprochen.

Freie Schulen dank Bildungsgutscheinen

Dieser Vorschlag wurde in der Gruppe "Wohin als Gesellschaft?" erarbeitet.

Wir hatten dabei die Vision einer schweizerischen Volksinitiative (Verfassungsänderung durch das Stimmvolk) vor Augen: Entwurf eines Verfassungsartikels "Freie Schulen dank Bildungsgutscheinen".

Bei Interesse könnt Ihr Oliver kontaktieren: o.braendli (at) anthro.world

Hintergrund

Damit das Geistesleben (Schule, Bildung, Wissenschaft, Kunst, Religion etc. ) sich voll entfalten kann, braucht es Freiheit. Dass Schulen unabhängig von politischen Anschauungen und wirtschaftlichen Interessen Kinder unterrichten sollen – das würde bestimmt eine Mehrheit der Menschen sofort unterschreiben. Aber warum haben wir dann immer noch das behördlich regulierte Schulwesen als Teil der Staatsaufgabe? Schulen sind heute nicht frei. Zahlreiche Gesetze schränken die Gründung oder Führung von Schulen ein – bis hin zu Vorgaben zum Unterrichtsinhalt. Doch das grösste Hindernis ist wohl – wie so oft – das Geld. Die Regelschulen / Staatsschulen werden durch Steuereinnahmen grosszügig finanziert. Für Familien bedeutet eine Privatschule dann eine finanzielle Doppelbelastung. Bescheidene Einkommen können es sich kaum leisten, ihre Kinder an die Schule ihrer Wahl zu schicken.

Die Begrenzung des Rechtslebens („Politik“)

Um die Autonomie der Schulen zu gewährleisten, darf der Staat nie in die Versuchung kommen, einer Schule inhaltliche Vorgaben zu machen. Eine solche Trennung oder Gliederung kann gelingen, indem der Staat nie Eigentümer oder Sponsor / Finanzier einer Schule wird. Er hat folglich nur zu bestimmen, DASS es Schulen braucht, aber nicht WIE sie auszusehen haben. Er hat das Finanzierungsmodell zu bestimmen, darf aber selbst NIE in Besitz von Geld oder Eigentum kommen.

Die Idee der Bildungsgutscheine

Sie besagt, dass jedes Kind (bzw. jeder Mensch) ein Anrecht auf Bildung hat, aber FREI darüber entscheiden darf, welche Schule es besuchen möchte. Die Gutscheine sind Anweisungen an die Institutionen, welche die Schulgelder entgegennehmen. Sie weisen an, zum Beispiel das Geld für Kind „A“ an die Schule „M“ zu überweisen. Dies erfüllt den innigen Wunsch vieler Eltern, ihr Kind an die für es geeignetste Schule schicken zu können. Fast nebenbei realisieren Bildungsgutscheine den oft beschworenen „Wettbewerb“ im Bildungswesen bei gleichzeitiger Wahrung des Zugangs zu Bildung für alle. Was wollen wir mehr?

Entwurf eines Verfassungsartikels „Freie Schulen dank Bildungsgutscheinen“

Präambel

Wissenschaft, Kultur und Bildung gehören zum nährenden Boden für alles, was in einer Gesellschaft entstehen kann. Er entspringt den Fähigkeiten und Talenten ihrer Mitglieder. Jeder Mensch bringt besondere Talente in diese Welt. Nur Freiheit ermöglicht ein individuelles eingehen und entwickeln dieser Anlagen. Sie nicht oder nur zum Teil zum Ausleben zu bringen, bedeutet, auf ihre Früchte für die Gesellschaft zu verzichten. Inhaltliche Einflüsse aus Politik und Wirtschaft führen unweigerlich zu einer Einengung dieser notwendigen Freiheit. Die Politik muss sich deshalb auf die rechtlichen Rahmenbedingungen beschränken und nur Regelungen erlassen, welche die Menschen als solche in ihrer Gleichheit betreffen. Ein solches Rechtsleben darf selbst nie als Schule oder ihr finanzieller Unterstützer in Erscheinung treten. Es hat nur zu bestimmen, ob eine Schulpflicht besteht und dass ihre Finanzierung gewährleistet ist.

Schule und Bildung
  1. Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung.
    1. Jedes Kind hat Anrecht auf Schulbildung vom 6. bis zum 18. Lebensjahr.
    2. Jeder Erwachsene hat Anrecht auf 4 Jahre Weiterbildung.
  2. Es herrscht das Prinzip der freien Schulwahl.
  3. Schulen dürfen frei gegründet werden.
  4. Jede Schule ist frei, welche Bildung sie anbietet.
  5. Die Schulverwaltung ist von aktiven Lehrkräften zu führen.
  6. Jede Lehrkraft soll frei nach bestem Wissen und Können unterrichten.
  7. Die Koordination von z.B. Lehrinhalten, Prüfungen und Abschlussauszeichnungen (Diplome etc.) steht den Schulen frei.
Bildungsgutscheine
  1. Jeder Mensch erhält Bildungsgutscheine, die er selbst – oder bei Minderjährigkeit seine Weisungsberechtigten – einlösen kann nach eigener Wahl und Verfügbarkeit der Schule.
  2. Altersgebundene Bildungsgutscheine, die nicht eingelöst werden, erlöschen, wenn das Alter überschritten wird.
    1. Erloschene Bildungsgutscheine werden anteilig an alle Schule ausbezahlt.
  3. Bildungsgutscheine können nicht in bar oder anderweitig an die Auszubildenden ausbezahlt werden.
Finanzierung
  1. Alle Menschen zahlen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft einen gleichen Anteil ihres Einkommens in eine dafür bestimmte Treuhandgesellschaft ein.
  2. Jede Wohngemeinde bestimmt in demokratischer Weise, welche Treuhandgesellschaften dafür in Frage kommen.
  3. Die Treuhandgesellschaften überweisen den Betrag, der mit dem Bildungsgutschein verknüpft ist, an die entsprechende Schule.
  4. Ein Ausschuss der Schulen, die eine Mehrheit der Ausbildungen leistet, bestimmt in Vertretung aller Schulen die Höhe der Bildungsgutscheine, um den fortlaufenden Lehrbetrieb zu gewährleisten.
  5. Die Höhe der Bildungsgutscheine sind demokratisch in den Wohngemeinden gutzuheissen.
  6. Für den Vollzug der Zahlungen an die Treuhandgesellschaften sind die Wohngemeinden verantwortlich.

Reform der Politik

Hintergrund

Wie könnte man – oder besser gesagt: wie müsste man – die Politik reformieren, um eine Gesundung zu bewirken? Die negativen Seiten der heutigen Politik bzw. Staatswesen sind den meisten Menschen bekannt: Korruption, Vetternwirtschaft, Bürokratie, Abgehobenheit vom Volkswille, etc.

Kann man das, was man heute unter „Politik“ versteht und so ziemlich das ganze Staatswesen erfasst, überhaupt reformieren?

Wir finden: Ja! Die Gedankenimpulse von Rudolf Steiner zur sozialen Dreigliederung geben uns Leitlinien zum Verständnis der modernen Gesellschaft und wie auf eine Lösung der Probleme hingearbeitet werden muss. (Es ist deshalb ein „MUSS“, weil grundlegende Kräfte bzw. Prozesse in der Gesellschaft wirken, nach denen wir die staatlichen Institutionen anpassen – ansonsten es zu immer neuen Krisen führt.)

Es sind vorläufige Ideen für eine Reform. Wir hoffen, dass sie zur Diskussion anregen:

Reformtext

  1. Die zukünftigen Parlamentarier entscheiden ausschließlich über grundlegende Regelungen und Gesetze, für die kein Spezial- oder Expertenwissen nötig ist.
  2. Sie werden nach dem Zufallsprinzip aus dem wählbaren Anteil der Bevölkerung ausgelost. Die Annahme erfolgt freiwillig.
  3. Durch das Losverfahren erübrigen sich Wahlen. Die Amtszeit ist auf 4 Jahre befristet.
  4. Die Gesetze enthalten nur Inhalte, die alle Menschen betreffen. Die Anwendung auf den konkreten Einzelfall obliegt den Gerichten.
  5. Die Gerichte sind sowohl vom Parlament als auch von der Wirtschaft unabhängig. Die Richter kommen aus Berufen des Geisteslebens, sie werden von Organisationen, die auch dem Geistesleben angehören, für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren berufen und kehren nach Ablauf dieser Zeit in ihre eigentlichen Berufe zurück. Ihnen werden juristisch ausgebildete Beamte beratend zur Seite gestellt. Die Bestellung dieser Beamten erfolgt ebenfalls durch eine Organisation des Geisteslebens.
  6. Aus den bestellten Richtern kann ein beklagter Bürger sich den Richter seines Vertrauens auswählen.

Einleitung zum Verständnis

Zu den obigen Reformvorschlägen haben wir auch eine Einleitung erarbeitet, welche das Verständnis für die gemachten Vorschläge bereiten soll. Also, eigentlich müsste man zuerst die folgende Einleitung lesen!

Das 1. Gebiet: Das Rechtsleben

Der Staat gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl für das Geistesleben als auch für das Wirtschaftsleben vor und sorgt dafür, dass sie umgesetzt werden. Alle Regelungen, Gesetze, Verordnungen etc. beschränken sich inhaltlich auf die Verhältnisse von Mensch zu Mensch. Diese Regelungen betreffen mindestens zwei, potenziell aber alle Personen. Das leitende Prinzip ist die Gleichheit aller Menschen. Alle anderen Bereiche bleiben unabhängig und frei von staatlichen Eingriffen. Angelegenheiten, welche die individuellen Bedürfnisse, Vorlieben und Fähigkeiten betreffen, gehören nicht in diesen Bereich.

Das 2. Gebiet: Das Geistesleben

Alle Bereiche des Geisteslebens beruhen auf der individuellen Freiheit des Einzelnen und sind aus der Politik auszugliedern. Das betrifft wissenschaftliche, technologische, religiöse und kulturelle Inhalte. Der Staat darf nicht als Eigentümer oder Geldgeber im freien Geistesleben auftreten. Solche Anlagen oder Vermögen werden an geeignete, unabhängige Institutionen übertragen.

Das 3. Gebiet: Das Wirtschaftsleben

Das Wirtschaftsleben ist geprägt durch Zusammenarbeit bei der Erzeugung von Waren und Dienstleistungen. Beim Tausch der Waren und Dienstleistungen kommt die Gegenseitigkeit als wesentliches Merkmal zum Vorschein. Wer viel leistet, kann viel (Gegen-) Leistung bekommen. Die Grundlagen des Wirtschaftens sind neben der Arbeit und Intelligenz (d.h. die Fähigkeiten der Arbeitenden) vor allem die natürlichen Ressourcen. Das Rechtsleben kann Rahmenbedingungen für das Wirtschaftsleben festlegen (Arbeitszeiten, Urlaubstage, Umgang mit Kapital, Zins und den natürlichen Ressourcen etc.), aber es darf nicht als Käufer, Eigentümer oder Produzent in Erscheinung treten. Das Festlegen von Preisen oder das Lenken von Konsumverhalten ist nicht erlaubt.