Stammes-Ich

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Siehe auch → Volksstamm

„Als Volksstamm oder kurz Stamm wurde ursprüngliche eine kleinere oder größere Menschengemeinschaft bezeichnet, die sich auf eine gemeinsame Abstammung, d.h. auf eine durch konsequente Nahehe bewahrte enge Blutsverwandtschaft gründete und nicht als komplexer Staat, sondern als Stammesgesellschaft organisiert war. Verbunden damit war oft die Berufung auf einen menschlichen oder übermenschlichen Stammvater, seltener auf eine Stammmutter und das Prinzip der Blutrache. Der Stammvater wirkte dabei oft viele Generationen über seinen Tod hinaus als das einende Stammes-Ich der Stammesgemeinschaft."

Glossar

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